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Sollten GVO-Lebensmittel verboten werden, bis mit absoluter Sicherheit feststeht, dass sie unbedenklich sind?
Die Akzeptanz von GVO-Lebensmitteln hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Gewichtung der Risiken und Nutzen, von der Sicherheit und von individuellen Wertesystemen. Beinahe alle Neuerungen in unserer technologisch komplexen Welt sind auch mit Risiken verbunden. Auch mit der Einführung von Flugzeugen, Pasteurisierungsverfahren oder Impfungen waren stets Risiken verbunden. Erst die Erfahrungen einzelner Vorreiter mit diesen neuen Entwicklungen und Erfindungen ebneten den Weg für die allgemeine Überzeugung, dass der Nutzen dieser Innovationen die damit verbundenen Risiken überwiegt.Von den ersten GVO-Produkten profitierten vor allem Landwirtschaftsbetriebe, Industrie und in einigen Fällen die Umwelt. Sie brachten aber kaum direkte Vorteile für die Konsumenten. Einige der Produkte, die gegenwärtig entwickelt werden, tragen dagegen bestimmten Bedürfnissen der Konsumenten Rechnung. Ob der Nutzen die Risiken aus Sicht der Konsumenten überwiegt, hängt aber letztlich von Produkt, Verwendung und individuellen Wertvorstellungen ab. Das Potential von GVO-Produkten für Umwelt und Gesundheit ist beträchtlich. Es könnte sich als verhängnisvoll erweisen, unsere beschränkten Ressourcen weiterhin ausschliesslich auf hergebrachte Weise zu nutzen [Brown, 2000], anstatt sämtliche verfügbaren Technologien – einschliesslich der Gentechnologie – optimal einzusetzen.Der zweite Faktor, der die Akzeptanz von GVO-Lebensmitteln bestimmt, ist die Gewährleistung der Sicherheit. Bevor gentechnisch veränderte Lebensmittel in der Schweiz zum Verkauf zugelassen werden, müssen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) detaillierte Daten zu verschiedenen Sicherheitsaspekten eingereicht werden. In Zusammenarbeit mit weiteren Bundesämtern prüft das BAG die eingereichten Daten und stellt insbesondere sicher, dass die gentechnisch veränderten Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich und den entsprechenden herkömmlichen Lebensmitteln gleichwertig sind. (Schema zum Ablauf). Natürlich kann damit keine absolute Sicherheit garantiert werden. Dies gilt jedoch auch für konventionell gezüchtete Sorten. Ein Beispiel: Wie inzwischen festgestellt wurde, führt die in den 60er-Jahren in die USA eingeführte Kiwi-Frucht bei gewissen Konsumenten zu allergischen Reaktionen [Steurich, 1996].Angesichts der geltenden Bestimmungen, die eingehende Tests für das eingeführte Gen und das daraus resultierende Protein sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit ("substanzielle Äquivalenz") vorschreiben, scheint es unwahrscheinlich, dass neu auf den Markt gebrachte GVO-Lebensmittel mit einem grösseren Risiko verbunden sind als konventionelle Lebensmittel.Der dritte bestimmende Faktor für die Akzeptanz sind die individuellen Wertvorstellungen des Einzelnen. Wissenschaftliche Daten und Informationen haben darauf kaum Einfluss.
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